Unternehmen, die im Wettbewerb erfolgreich bestehen wollen, brauchen leistungsfähige und motivierte Mitarbeiter. In der Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts wird die Gesundheit der Mitarbeiter zunehmend als Produktionsfaktor an Bedeutung gewinnen.
Betriebliche Gesundheitsförderung mit QPC
Gesundheit ist Chefsache
Hier ist eben die Chefetage gefragt, Maßnahmen zu ergreifen und nach neuen Möglichkeiten zu suchen, um das vorhandene „human capital“ bestmöglich zu nützen und diese für den Betrieb wichtigste Ressource zu fördern.
Dabei taucht immer wieder der Begriff der „betrieblichen Gesundheitsförderung“ auf.
3 wichtige Punkte für das Unternehmen:
1. Sachliche Informationsvermittlung für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Über einen Mangel an Informationen zum Thema Gesundheit kann eigentlich niemand klagen, aber es wird sehr viel Halbwissen produziert durch Pauschalempfehlungen, unspezifische Statements und Extremdarstellungen in den Medien.
Gesundheitskurse bringen Struktur in die Vielfalt der Themenbereiche und führen die Teilnehmer zu den Punkten, die ihnen selbst wichtig sind und die sie auch selbst beeinflussen können.
Denkanstöße wie man diese Informationsvermittlung im Unternehmen einbauen kann:
- Seminare im Unternehmen über Gesundheitsvorsorge
- Aktive Betreuung der Betriebsausflüge
- Ansprechpartner für sportwissenschaftliche Fragen
2. Bewusstseinsbildung zum Thema Gesundheit im Unternehmen
Durch begleitende Maßnahmen können Geschäftsleitung und Personalabteilung Gesundheit nicht zu dem wichtigsten, wohl aber zu einem permanenten Anliegen im Unternehmen machen. Simpelste Variante ist es, das Thema Gesundheit auf die Liste der internen Meetings zu setzen und dort die richtigen Maßnahmen zu entscheiden und durchzusetzen.
3. Motivation zu Verhaltensänderungen in Bezug auf ihr Risikoverhalten
Oberstes Ziel von Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Gesundheit muss immer die Verhaltensänderung sein. Wird diese nicht erreicht, ist die ganze Übung umsonst. Nur wenn die Teilnehmer sich emotional ergriffen fühlen, dann besteht eine gute Chance zur Verhaltensänderung.
Ein erprobter Trainer versteht es mit den entsprechenden Tools wie persönliches Gesundheitsziel, Check-up Elemente und individueller Maßnahmenplan, diesen wichtigen Schritt mit den Teilnehmern zu erarbeiten.
Die Zielsetzung des Unternehmens hat natürlich Einfluss auf die zu ergreifenden Maßnahmen. Die quantitativ greifbarsten Ziele wären:
- Senkung der Fehltage und Krankheitskosten
- Senkung der Risikofaktoren
- Steigerung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter
Durch die Zusammenarbeit finden Sie die ideale Möglichkeit um Ihre Mitarbeiter durch qualitative und individuelle Betreuung aktiv zur Gesundheitsförderung zu bewegen. Gesündere Mitarbeiter bedeutet besseres Arbeiten und dadurch gewährleisten Sie ein erfolgreicheres Unternehmen.
Wollen Sie das Quality Personal Coaching Concept in Ihr Unternehmen integrieren und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter fördern?
Steuerfrei zu besserer Mitarbeitergesundheit
Begünstigt. Die Gesundheit der Mitarbeiter ist ein wichtiger betriebswirtschaftlicher Faktor – sie mit bestimmten Maßnahmen zu fördern, kann für Unternehmen steuerliche Vorteile mit sich bringen.
Die betriebliche Gesundheitsförderung für Mitarbeiter ist unter gewissen Voraussetzungen steuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei. Dabei ist zu beachten, was in welcher Form angeboten wird.
Steuerfreie Maßnahmen innerhalb des Betriebs
Grundsätzlich steuerfrei sind geldwerte Vorteile, die aus der Benützung von dienstgebereigenen Einrichtungen bzw. Anlagen resultieren, wie beispielsweise Sportanlagen oder Fitness-Studios.
Alle Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter – seien es ärztliche Untersuchungen oder Gesundheitstrainings, die in den Räumlichkeiten des Dienstgebers stattfinden – sind von der Begünstigung umfasst.
Die Räumlichkeit bzw. Einrichtung muss dabei nicht notwendigerweise im Eigentum des Dienstgebers sein, sie kann auch langfristig angemietet sein. Steuerfrei ist daher z.B. auch ein Fitnessstudio, das längerfristig an bestimmten Tagen exklusiv für die Mitarbeiter gemietet wird. Auch der betriebsärztliche Dienst ist steuerfrei. Jedenfalls steuerfrei sind auch Impfungen, die im Impfplan Österreich erfasst sind. Der Impfplan ist unter folgendem Link zu finden: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Impfplan-Österreich.html
Kriterien für Maßnahmen außerhalb des Betriebs
Andere gesundheitsfördernde Maßnahmen – außerhalb einer dienstgebereigenen Einrichtung – müssen bestimmte Kriterien für die Steuerfreiheit erfüllen.
Sie müssen zielgerichtet, wirkungsorientier und vom Leistungsangebot der gesetzlichen Sozialversicherung umfasst sein sowie von einem qualifizierten Anbieter erbracht werden.
Um zielgerichtet zu sein, haben alle Maßnahmen ein im Vorfeld definiertes Ziel (z.B. Raucherentwöhnung, Gewichtsreduktion usw.) zu verfolgen. Als wirkungsorientiert kann eine Maßnahme nur gelten, wenn ihre Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist und von einem qualifizierten und berechtigten Anbieter erbracht wird.
Gesundheitsförderung wird in vier Kategorien anerkannt:
Von der Finanz werden vier verschiedene Kategorien von gesundheitsfördernden Maßnahmen als Voraussetzung für die Steuerfreiheit vorgegeben:
1. Ernährung:
Die Angebote müssen auf die Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie die Vermeidung und Reduktion von Übergewicht abzielen. Die Durchführung erfolgt von Ernährungswissenschaftlern, Ärzten mit österreichischem Ärztekammer-Diplom für Ernährung oder Diätologen.
Nicht steuerfrei sind zum Beispiel Kosten für Nahrungsergänzungsmittel, für Messungen von Stoffwechselparametern, genetische Analysen oder Allergietests, reine Koch- und Backkurse.
2. Bewegung:
Die Angebote müssen auf die Umsetzung der nationalen Bewegungsempfehlungen (z.B. Stärkung der Rückenmuskulatur, Aufbau von Kondition usw.) sowie auf die Reduktion von Erkrankungsrisiken (z.B. Diabetes, Herz-Kreislauf- Erkrankungen, Stütz- und Bewegungsapparat usw.) abzielen.
Die Durchführung erfolgt durch Sportwissenschaftler, Sport Trainer, Instruktoren sowie Physiotherapeuten und Ärzte mit entsprechender Zusatzausbildung.
Nicht steuerfrei sind Beiträge des Arbeitgebers für Fitnesscenter oder Mitgliedsbeiträge für Sportvereine (z.B. Jahrespauschale, Monatspauschale).
3. Suchtbekämpfung (Raucherentwöhnung):
Angebote zur Raucherentwöhnung müssen langfristig auf den Rauchstopp abzielen.
Die Durchführung obliegt klinischen- und Gesundheitspsychologen und Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung nach dem Curriculum des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger.
4. Psychische Gesundheit:
Angebote müssen darauf abzielen, negative Folgen für die körperliche und psychische Gesundheit aufgrund von chronischen Stresserfahrungen zu vermeiden, indem individuelle Bewältigungskompetenzen gestärkt werden. Ziel ist es dabei, ein möglichst breites Bewältigungsrepertoire und eine möglichst hohe Flexibilität im Umgang mit Stressbelastungen zu erlernen.
Die Durchführung erfolgt von klinischen und Gesundheitspsychologen, Psychotherapeuten sowie Ärzten mit psychosozialer Weiterbildung.
Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der Vorteil allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern angeboten wird.
Steuerbefreit ist nur der geldwerte Vorteil, das heißt, nur dann, wenn der Arbeitgeber direkt mit dem jeweiligen Dienstleister abrechnet. Die Zahlung eines Kostenersatzes an den Dienstnehmer wäre steuerpflichtiger Arbeitslohn.